Kardinal Copulio: Geistiger Beischlaf für geschieden Wiederverheiratete erlaubt

Geistiger Beischlaf: eine Möglichkeit
auch für Menschen mit tiefsitzenden
homosexuellen Tendenzen?
Von Tarquinio de’ Zingheri

ROM, 3. Februar. Nach der Ver­öffent­lichung des Ab­schluß­berichts der Familien­syn­ode, die im ver­gangenen Jahr unter großem Medien­inter­esse in Rom statt­fand, war es in der Sieben­hügel­stadt zu­nächst wieder still ge­worden. Die von vielen er­war­tete Öff­nung der Kir­che für moderne Lebens­formen und eine An­passung der stren­gen Sexual­moral an die heu­tige Zeit fand nicht statt. Um so über­raschen­der treffen die katholische Welt die sich über­schla­genden Er­eig­nisse der letz­ten Tage. Zu­nächst ver­öf­fent­lich­te Papst Franziskus seine Enzyklika Lepor leporis (Spiegel-Online: Keusch­heit war ge­stern – wie F***-Franz mit seiner Sexyklika die Kirche ver­jüngen will), dann tauch­ten un­bestätig­te Be­richte be­züg­lich der Er­laub­nis des „Kondoms danach“ auf.

Gewöhnlich heißt es, die römischen Mühlen mahlen langsam, doch auch diesmal überraschte der südamerikanische Pontifex: Nur drei Tage nach der Falschmeldung klärte Franziskus die Position der Kirche. Nach seiner gestrigen Angelus-Ansprache traten jetzt außerdem Gerüchte auf, der Papst wolle sich in Kürze mit einer apostolischen Exhortation unter dem Titel Non possumus an Menschen wenden, die sich nun von der Kirche an den Rand gedrängt fühlten – nämlich diejenigen, die kein Sexualleben haben: Impotente, Kleriker, Ordensleute, Ledige und Witwen.

Heute sorgt der italienische Kurienkardinal Paolo Sesto Copulio für neue Aufregung. In seinem jüngst erschienen Büchlein Unio mystica wendet er sich gegen die von Kardinal Kasper vertretene These, wiederverheiratete Geschiedene dürften nach geltendem Kirchenrecht auch keinen geistigen Geschlechtsverkehr ausführen. „Wer nicht zum Ehebett zugelassen wird, der darf auch nicht an Beischlaf denken“, hatte der deutsche Theologie verkündet. Doch nach der Auffassung Copulios irrt Kasper hier: das Recht der Kirche könne und dürfe sich nicht in das Seelenleben einmischen und undifferenziert Innen und Außen gleichsetzen. Es sei nämlich sehr wichtig, daß auch nichtsakramental verheiratete Paare das Gefühl hätten, miteinander seelisch vereint zu sein. Diese Möglichkeit sei durch den „geistigen Beischlaf“ gegeben, dem auch das Kirchenrecht nicht entgegenstehe.

Weitere Überlegungen in diese Richtung sollen neue Anstöße für die nächste Familiensynode im Oktober geben.

6 Kommentare:

  1. Ein Gastbeitrag des freien Vatikanisten Tarquinio de’ Zingeri, für den wir herzlich danken.

    Sind auch Sie im Besitz von Wahrheiten, die man noch nicht einmal im Kommentarbereich von kathοlisches.infο glauben mag? Dann scheuen Sie sich nicht, sie uns anzubieten! Unser Kontaktformular finden sie im Seitenkopf.

    AntwortenLöschen
  2. Der Kardinal versäumt natürlich, darauf hinzuweisen, dass auch der geistliche Beischlaf nicht autonom von der Sexualmoral zu betrachten ist. MMn dürfte man sich also ohnehin nur natürliche Praktiken vorstellen, an ein Kondom (und erst recht homosexuelle Akte) ist gar nicht ... zu denken!

    AntwortenLöschen
  3. ...und natürlich auch nicht an den geistigen Beischlaf mit einem zweiten Partner, während der erste Ehegatte noch lebt...

    AntwortenLöschen
  4. Da fällt mir ein, vielleicht können Eure Heiligkeit Kardinal Marx auch mal zur geistlichen Speise, zum himmlischen Schmause raten ... ?

    AntwortenLöschen
  5. Er sieht mir eigentlich nicht so aus, als mangle es ihm an Speise.

    AntwortenLöschen
  6. Nicht sowohl als auch, sondern anstatt!

    AntwortenLöschen